Anmeldetermine finden schon am 18. und 19. April statt
Anmeldung für das Schuljahr 2017/2018
Die Anmeldungen der Kinder, die im Schuljahr 2017/2018 schulpflichtig werden, finden am Montag und Dienstag, 18. und 19. April 2016, in den städtischen Grundschulen statt. Die Eltern werden von den zuständigen Grundschulen informiert. Anlass für diese frühen Termine sind Förderprogramme für Kinder, deren Sprachkenntnisse nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilnehmen zu können.
Die Anmeldetermine gelten für Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2017 das sechste Lebensjahr vollenden und somit schulpflichtig werden. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen, geistigen und sozialen Voraussetzungen erfüllen. Die Schulpflicht für diese Kinder beginnt dann mit der Aufnahme in die Schule. Kinder, die für das Schuljahr 2016/2017 zurückgestellt worden sind, müssen jetzt erneut angemeldet werden.
Bei der Anmeldung werden grundsätzlich die Vorlage einer Geburtsurkunde und die Vorstellung der Kinder erwartet. Der Termin für die Einschulung liegt nach den Sommerferien 2017 und wird rechtzeitig bekannt gegeben. Die Erziehungsberechtigten werden auch über den Beginn einer gegebenenfalls notwendigen Sprachfördermaßnahme informiert.